
1. Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2016 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2019 Wer im Jahr 2016 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2019 rückerstatten lassen (11,4% Pensionsversicherung,…
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