
Grundsätzlich sind bei der sogenannten „ARBEITNEHMERVERANLAGUNG“ drei Möglichkeiten zu unterscheiden: Pflichtveranlagung Als Lohnsteuerpflichtiger sind Sie dann zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung (E1) verpflichtet, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen mehr als € 12.000 beträgt und Sie Einkünfte aus einer Nebentätigkeit von mehr als € 730 und nicht endbesteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw…
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