
1. Investitionen vor dem Jahresende Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen, müssen Sie das Wirtschaftsgut auch noch bis zum 31.12.2019 in Betrieb nehmen, damit Sie eine Halbjahresabsetzunggeltend machen können. Mit der Bezahlung können Sie sich aber bis zum nächsten Jahr Zeit lassen. Investitionen mit Anschaffungskosten bis € 400 (exklusive USt…
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