
1. Betriebliche Mindestnutzung von 10% für den Vorsteuerabzug von Elektrofahrzeugen erforderlich Über die steuerlichen Vorteile von Elektrofahrzeugen haben wir bereits mehrfach in der KlientenINFO berichtet. Die Überlassung von Elektroautos, aber auch von E-Fahrrädern oder E-Krafträdern an Dienstnehmender für private Zwecke erfreut sich immer größerer Beliebtheit, da für die Anschaffung oder…
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