Steuernews 1/2026

Neuerungen 2026 für die Personalverrechnung

10 February 2026

Für die Personalverrechnung ergeben sich ab 2026 wieder mehrere Anpassungen. Hier ein Überblick der wichtigsten Werte, Regelungen und Neuerungen.

1. Wichtige Werte

Auf einen Blick noch einmal die für das Jahr 2026 gültigen inflationsbereinigten Tarifstufen des § 33 EStG.

2025 2026
Einkommen Steuersatz Einkommen Steuersatz
für die ersten € 13.308 0% für die ersten € 13.539 0%
€ 13.308 bis € 21.617 20% € 13.539 bis € 21.992 20%
€ 21.617 bis € 35.836 30% € 21.992 bis € 36.458 30%
€ 35.836 bis € 69.166 40% € 36.458 bis € 70.365 40%
€ 69.166 bis € 103.072 48% € 70.365 bis € 104.859 48%
€ 103.072 bis € 1 Mio. 50% € 104.859 bis € 1 Mio. 50%
ab € 1 Mio. 55% ab € 1 Mio. 55%

2. Absetzbeträge 2026

  bei 1 Kind bei 2 Kindern für jedes weitere Kind
Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag bei Partnereinkommen bis € 7.411 € 612 € 828 € 273
Unterhaltsabsetzbetrag € 38 € 56 € 75

SV-Rückerstattung (55%) Arbeitnehmer1 inklusive Pendlerzuschlag zzgl. SV-Bonus Pensionist2
jährlich € 496 € 750 € 804 € 723

  Verkehrsabsetzbetrag Einschleifgrenzen
  Grundbetrag erhöht Zuschlag erhöhter VAB Zuschlag zum VAB    
jährlich € 496 € 853 € 804 € 15.069 € 16.056 € 19.761 € 30.259

  Pensionistenabsetzbetrag Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
  Grundbetrag Einschleifgrenzen Grundbetrag Einschleifgrenzen Partnereinkommen
jährlich € 1.020 € 21.614 € 31.494 € 1.502 € 24.616 € 31.494 € 2.720

Zahlt ein Steuerpflichtiger die Krankheitskosten für den erkrankten (Ehe-)Partner, dann können diese Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, insoweit der erkrankte (Ehe-)Partner das jährliche steuerliche Existenzminimum von € 13.539 unterschreitet.

3. Sachbezugswerte

Für die Privatnutzung eines Firmen-PKW sind bei Erstzulassung im Jahr 2026 folgende Sachbezugswerte anzusetzen:

Sachbezug Fahrzeugtyp CO₂-Wert im Zeitpunkt der Erstzulassung nach WLTP max. p.m.
2 % PKW und Hybridfahrzeuge ab 2025: über 126 g/km € 960
1,5 % ökologischer PKW und Hybridfahrzeuge ab 2025: bis 126 g/km € 720
0 % Elektroautos 0 g/km € 0
0 % Fahrräder / E-Krafträder 0 g/km € 0

Die Privatnutzung eines Dienstfahrzeuges (ausgenommen E-Bike oder Fahrrad) schließt ein Pendlerpauschale aus, selbst dann, wenn Kostenbeiträge geleistet werden.

Firmenparkplatz

Für die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes in einer parkraumbewirtschafteten Zone ist für alle Fahrzeuge unverändert ein Sachbezug von monatlich € 14,53 anzusetzen. Dies gilt auch für Elektroautos.

Zinsersparnis

Bei der Berechnung des Sachbezugs für die Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüssen von mehr als

€ 7.300 wird unterschieden in variabel verzinste und solche, die mit einem festen Zinssatz gewährt werden. Der Referenzzinssatz 2026 für variabel verzinste Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüsse beträgt 3 %.

Bei vereinbarter fixer Verzinsung ist als Referenzzinssatz der von der Österreichischen Nationalbank für den Monat des Abschlusses des Darlehensvertrages veröffentlichte „Kreditzinssatz im Neugeschäft an private Haushalte für Wohnbau mit anfänglicher Zinsbindung über zehn Jahre“, der um 10 % vermindert wird, anzusetzen, wobei dieser Zinssatz für den gesamten Zeitraum maßgeblich ist, für den ein fixer Zinssatz vereinbart wurde.

Sachbezugswert Wohnraum für2026 unverändert

= Richtwert ab 1.1.2024 Bgld Knt Slbg Stmk Tirol Vbg Wien
€/m² Wohnfläche p.m. € 6,09 € 7,81 € 6,85 € 7,23 € 9,22 € 9,21 € 8,14 € 10,25 € 6,67

4. Pendlerpauschale und Pendlereuro

Das Pendlerpauschale bleibt gegenüber dem Jahr 2025 unverändert.

  kleines Pendlerpauschale großes Pendlerpauschale
Entfernung jährlich monatlich jährlich monatlich
2 km – 20 km Null Null € 372 € 31
20 km – 40 km € 696 € 58 € 1.476 € 123
40 km – 60 km € 1.356 € 113 € 2.568 € 214
über 60 km € 2.016 € 168 € 3.672 € 306

Aufgrund der Erhöhung der Ticketpreise wird der Pendlereuro auf € 6 (bisher € 2) pro Jahr und Kilometer der einfachen Fahrtstrecke erhöht.

Wird bei Teilzeit- und Telearbeit nicht täglich der Arbeitsweg angetreten, kommt es zur aliquoten Kürzung des Pendlerpauschales.

Anzahl Fahrten / Monat zum Arbeitsplatz 4 bis 7 Tage 8 bis 10 Tage ≥ 11 Tage
aliquoter Anspruch auf Pendlerpauschale 1/3 2/3 3/3

5. Reisespesen

Als Sätze für Tages- und Nächtigungsgelder im Inland gelten 2026 folgende Beträge. Die darin enthaltene Vorsteuer von 10 % kann geltend gemacht werden. Dies gilt nicht für Auslandsdiäten.

     
Taggeld - Inland Dauer > 3 Std bis 12 Std aliquot ein Zwölftel € 30
Nächtigungsgeld - Inland pauschal anstelle Beleg für Übernachtung € 17

Das Kilometergeld beträgt 2026:

  PKW / Kombi Motorrad Mitbeförderung Fahrrad
km-Geld € 0,50 € 0,25 € 0,15 € 0,25
maximal verrechenbare km / Jahr 30.000     3.000

6. Überstundenzuschläge

Durch die Gesetzesänderung  wird im Jahr 2026 der Zuschlag für die ersten 15 Überstunden im Monat bis zum Betrag von € 170 steuerfrei bleiben. Ohne die gesetzliche Anpassung hätte der steuerfreie Zuschlag im Jahr 2026 lediglich € 120 betragen.

7. Feiertagsarbeit

Der Arbeitnehmer, der am Feiertag beschäftigt wird, erhält zusätzlich zum normalen Entgelt auch noch das Entgelt nach dem Feiertagsruhegesetz.  Am 19.12.2024 hat das BFG entschieden, dass das Feiertagsarbeitsentgelt kein steuerfreier Zuschlag sei, sondern normal zu besteuern ist.  Das BMF hat daraufhin in einer Anfragebeantwortung ausgesprochen, dass diese strenge Rechtsansicht ab 1.1.2025 anzuwenden ist. Nur wenn neben dem Feiertagsentgelt ein gesonderter Zuschlag für die Feiertagsarbeit gezahlt wird, sei dieser steuerfrei. Mit der gesetzlichen Änderung wurde nunmehr mit Wirkung ab 1.1.2026 die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts  im Rahmen des Freibetrages bis € 400 / Monat wieder hergestellt.

Achtung: Für die Monate Jänner 2026 bis zur Anpassung der Lohnverrechnungssoftware soll die neue Steuerbefreiung vom Arbeitgeber rückwirkend durch Aufrollung der Lohnverrechnung  so rasch wie möglich berücksichtigt werden.

8. Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung

Die bisherige Möglichkeit, dass Mitarbeiter ihre virtuellen Gesellschaftsanteile („phantom shares“) am Arbeitgeberunternehmen steuerfrei auf Start-Up-Mitarbeiterbeteiligungen  umstellen, wäre am 31.12.2025 ausgelaufen. Die Regelung wurde nunmehr um ein weiteres Jahr bis 31.12.2026 verlängert.

9. Mit Ende 2025 ausgelaufen sind folgende Regelungen

  • Der im Jahr 2025 für Dienstreisen eingeführte pauschale Fahrtkostenersatz in Höhe des pauschalen Beförderungszuschusses laut RGV tritt ab 2026 außer Kraft . Der steuerfreie Ersatz von Kosten für Massenbeförderungsmittel ist künftig entweder laut Beleg möglich oder pauschal durch Ansatz der fiktiven Kosten für das günstigste Massenbeförderungsmittel.
  • Die letztmalig im Jahr 2025 steuerfrei auszahlbare Mitarbeiterprämie von € 1.000 ist bei Aufrollung des Lohnzahlungszeitraums bis zum 15.2.2026 noch möglich. Diese Prämie entfällt ab 2026.
  • Hinweis: Allerdings ist auch für 2026 eine ähnliche steuerfreie Mitarbeiterprämie geplant. Einen diesbezüglichen Gesetzesvorschlag hat das BMF bis 31.5.2026 auszuarbeiten .
  • Die steuerfreie pauschale Vergütung von € 30 / Monat für die Kosten des Ladens  von E-Firmenwagen durch den Arbeitnehmer zu Hause wird gestrichen.
  • Die Übernahme der Pensionsversicherungsbeiträge durch den Bund für erwerbstätige Pensionisten endet wie vorgesehen 2025.